Veranstalter
Bisher eingereichte Fragen
- Was ist der Ex-Dienst?
- Was kostet die Nutzung des Ex-Dienstes?
- Dürfen Geräte, die auf der Basis von IEC-Ex bescheinigt wurden, weltweit eingesetzt werden?
- Welche Anforderungen müssen befähigte Personen für Prüfungen im Explosionsschutz nach BetrSichV erfüllen?
- Wieso sind bei DART Kennwerte möglich, die die Grenzen der Zündgrenzkurven überschreiten?
- Welche farbliche Kennzeichnung hat ein Kabel mit einem DART-Stromkreis?
- Können Betriebsmittel in Zündschutzart Power-i/DART bescheinigt werden? Von welcher Stelle?
- In welchen Ländern dürfen Betriebsmittel in Zündschutzart Power-i/DART eingesetzt werden?
- Wie hängt der Nachweis der Eigensicherheit mit der Explosionsschutzdokumentation zusammen?
- Geht von Staub ein höheres Gefährdungspotenzial aus als von Gasen?
- Was genau sind hybride Gemische?
- Welche zusätzlichen Schutzmaßnahmen sind gegenüber Gas- bzw. Staub-Ex notwendig, wenn mit dem Auftreten hybrider Gemische gerechnet werden muss?
- Worin liegen in der Anwendung die Unterschiede bei Ex ic im Vergleich zur
bisherigen Ex-n-Schutzart (Zone 2)?
- Wird in den USA die Zoneneinteilung angewendet oder bleibt es in der Praxis bei den Divisions?
- Nach Elektro-Bergverordnung müssen Elektrofachkräfte über den Explosionsschutz (§ 28) belehrt werden. Welche Qualifikation muss die belehrende Person besitzen und wie muss diese nachgewiesen werden?
- Muss eine Zenerbarriere immer geerdet werden? Auch wenn die Energie des Kreises aus Batteriezellen stammt?
- Welche Auflagen gibt es bei der Instandsetzung/Reparatur von ex-geschützen/-bescheinigten Geräten? Wer darf solche Arbeiten durchführen (welche Qualifikationen und deren Nachweis/Bescheinigung sind erforderlich)?
- Ist das einfache Additions-Subtraktions-Verfahren für den Eigensicherheitsnachweis für lineare Speisegeräte (einfache Zusammenschaltung) noch zulässig?
- Ist die sogenannte „50-%-Regel“ (> 1 % L und > 1 % C) empfohlen oder bindend?
- Für nichtlineare Speisegeräte werden die Diagramme der ThEx-10 herangezogen. Ist dieses auch für lineare Speisegeräte der richtige Weg?
- Wenn aus den Diagrammen ein größeres L bzw. C hervorgeht als in der Konformitätserklärung angegeben, bleibt es bei der Konformitätserklärung (also geringerer Wert zählt) oder „hebelt“ die ThEx-10 das aus?
- Welche windowsbasierenden Ex-i-Nachweis-Tools gibt es noch außer dem Ispark?
- Wie kann man ohne z. B. „Ispark“ nur aus den ThEx-10-Diagrammen andere Werte heranziehen? Z. B. ist das 1-mH-Diagramm zu gering, 2 mH aber zu hoch.
Fallbeispiel:
Speisegerät: LA = 1,4 mH
Feldgerät: LI = 1 mH
Resultiernd: LK = 0,4 mH
Nehme ich das Diagramm 1 mH bleibt, für das Kabel nichts mehr übrig; nehme ich das Diagramm 2 mH, ist der Wert höher als die zugelassenen 1,4 mH der Konformitätserklärung.
- Welche Auflagen/Anforderungen hinsichtlich (Engineering-)Dokumentation in Bezug auf die ATEX-Richtlinie 94/9/EG werden an einen Anlagenplaner (Engineering Company, kein Gerätehersteller) gestellt?
Welche Dokumente müssen im Rahmen der Planung und Errichtung einer Anlage individuell erstellt werden (z. B. eine ATEX-Konformitätserklärung für die Gesamtanlage, Übersichtslisten aller individuell ex-geschützen (elektrischen und nichtelektrischen/ mechanischen) Ausrüstungsteile, Eigensicherheitsnachweise, Zusammenstellung aller Ex-Zertifikate/EG-Baumusterprüfbescheinigungen, ...)?
Wer darf solche Dokumente/Erklärungen ausstellen (welche Qualifikationen und deren Nachweis/Bescheinigung) sind erforderlich?
- Tritt der Anlagenplaner als „Hersteller“ eines „Betriebsmittels 'Anlage'“ auf, wenn die Anlage durch einen (oder mehrere) Montage-Subkontraktoren in dessen Auftrag errichtet wird?
Welche Rolle/Aufgaben hat der E&I-Montagekontraktor in Hinsicht auf das „Inverkehrbringen“ einer Anlage? Inwieweit muss zwingend eine „benannte Stelle“ in diesen Prozess mit eingeschaltet werden?
- Welche Unterlagen müssen in einer Gefärdungsbeurteilung vorhanden sein, damit ich Altgeräte mit PTB weiter einsetzen darf?
- Wie beurteile ich Betriebsmittel mit PTB bei der Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung?
- Ist eine bestehende Installation noch zugelassen nach Betriebssicherheitsverordnung (z. B. blau angestrichene Abzweigdosen PVC-Rohr)?
- Wie sind elektrisch nicht angeschlossene Betriebsmittel bei der Prüfung zu betrachten?
- Wie sind die grauen Verschraubungen an Geräten, die vom Hersteller angebracht sind, anstelle von blauen (Ex i) zu beurteilen?
- Wie ist ein Pt100 im Ex-i-Stromkreis zu betrachten (Passives Bauteil oder nicht)?
- Wie verfahre ich bei der Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung mit einem älteren Gerät, von dem ich keine Unterlagen mehr auftreiben kann?
- Wie soll die Kennzeichnung des „neuen“ explosionsgeschützten Betriebsmittels aussehen?
Hierzu gibt es momentan noch zwei Möglichkeiten, dies richtig durchführen zu wollen und zu können. Die Kennzeichnungsbeispiele explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel sind aus zuständigen Normen zu ersehen:
- EN 60079-0:2006 (4. Ausgabe) → „alte“ Kennzeichnung für ATEX-Zertifikate
- EN 60079-0:2009 (5. Ausgabe) → „neue“ Kennzeichnung für ATEX-Zertifikate
In der EN 60079-0:2009 (5. Ausgabe) findet man Angaben und Beispiele zu Kennzeichnungen, die einem Fachmann für Explosionsschutz fast schon etwas fremd erscheinen. Die sogenannte „alte“ Kennzeichnung nach EN 60079-0:2006 (4. Ausgabe) ist und war doch hinsichtlich des Gas- und/oder Staubexplosionsschutzes noch eindeutig und auch verständlich.
- Beispiel eines ex-geschütztes elektrischen Betriebsmittels in Zündschutzart „Eigensicherheit“ für den Gas-Ex-Schutz → II 1/2 G Ex [ia] ib IIB T4
- Beispiel eines zugehörigen elektrisches Betriebsmittels in Zündschutzart „Eigensicherheit“ für den Gas-Ex-Schutz → II (2) G [Ex ib] IIC
- Beispiel eines ex-geschützten elektrischen Betriebsmittels für den Staub-Ex-Schutz → II 2 D IP65 T200 °C
- Beispiel eines ex-geschützten elektrischen Betriebsmittels in Zündschutzarten „Vergusskapselung“ und „Eigensicherheit“ für den Gas- + Staub-Ex-Schutz:
II 2(1) G Ex m [ia] IIC T4 / II 2(1) D IP65 T186 °C
Jedoch mit der „neuen“ Kennzeichnung nach EN 60079-0:2009 (5. Ausgabe) hat man seine Schwierigkeiten alle Angaben zu verstehen.
- Beispiel eines ex-geschütztes elektrischen Betriebsmittels in Zündschutzart „Eigensicherheit“ für den Gas-Ex-Schutz → II 1/2 G Ex [ia Ga] ib IIB T4 Gb
- Beispiel eines zugehörigen elektrisches Betriebsmittels in Zündschutzart „Eigensicherheit“ für den Gas-Ex-Schutz → II (2) G [Ex ib Gb] IIC
- Beispiel eines ex-geschützten elektrischen Betriebsmittels in Zündschutzarten „Schutz durch Gehäuse“ und „Eigensicherheit“ für den Staub-Ex-Schutz →
II 2 D Ex t [ia Da] IIIC T200 °C Db
- Beispiel eines ex-geschützten elektrischen Betriebsmittels in Zündschutzarten „Vergusskapselung“ und „Eigensicherheit“ für den Gas- + Staub-Ex-Schutz (Gas-Ex-Kennzeichnung + Staub-Ex-Kennzeichnung getrennt angeben):
II 2(1) D Ex mb [ia Da] IIIC T186 °C T500 Db
II 2(1) G Ex mb [ia Da] IIB T4 Gb
Frage an die Ex-Spezialisten: Warum musste man die doch relativ geläufigen und verständlichen Kennzeichnungen für explsionsgeschützte Betriebsmittel (Gas- und/oder Staub-Explosionsschutz) gemäß EN 60079-0:2006 (4. Ausgabe), die von einer „Benannten Stelle“ zertifiziert werden müssen, jetzt bei einer Zertifikation nach EN 60079-0:2009 (5. Ausgabe) so kompliziert darstellen, dass sich damit fast niemand zurecht findet.
- Ab wann ist für Zone-2-Neuanlagen EEx ic zwingend vorgeschrieben?
- Ist es richtig, dass bei Zone-2-EEx-ic die Feldverdrahtung in blau auszuführen ist?
- Wie lange dürfen Altanlagen noch in EEx nl erweitert werden?
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